Da beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich vereidigte Übersetzer vorgenommen werden, muss ein vereidigte Übersetzer für die Beeidigung vor Gericht zuvor entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben wie z.B. ein Übersetzerdiplom oder eine staatlich anerkannte Prüfung für Übersetzer.

Die Qualität ist bei Urkundenübersetzungen besonders wichtig, da es hier mitunter auf jedes Wort und jeden einzelnen Buchstaben ankommt. Wir gehen bei unseren beglaubigten Übersetzungen deshalb über die Mindestanforderung der Gerichte und Behörden hinaus, unsere beglaubigten Urkundenübersetzungen werden deshalb in aller Regel von Diplomübersetzern mit Hochschulabschluss als Übersetzer durchgeführt, die außerdem noch öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer sind.

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